Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
qualifiziert, effektiv und zielorientiert
RA Tom Martini ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mitglied im geschäftsführenden Vorstand und Delegierter von Haus & Grund Berlin
1. Vorsitzender von Haus & Grund Tempelhof
1. Vorsitzender von Haus & Grund Reinickendorf
Beratung oder Vertretung z. B. in den folgenden Bereichen
- Anfechtungsklagen
- Wohngeldklagen
- Rückbau- und Unterlassungsklagen (z.B. bauliche Veränderung)
- Betreuung bei der Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Beschlussantragsformulierungen
- Prüfung der Jahresabrechnungen und der Wirtschaftspläne
- u.v.m.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:
- Die Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
- Den Beschluss (bei einer Beschlussanfechtung)
- Eine aktuelle Liste der Wohnungseigentümer (für die Beschlussanfechtung)
- Den Kaufvertrag (bei Gewährleistungsansprüchen)
- Den bereits vorhandenen Schriftverkehr
- Alles, was Sie für wichtig erachten
Beschlusssammlung mal anders:
Es gibt folgende Arten an Beschlüssen im Wohnungseigentumsrecht:
- Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
- Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit
- einstimmige Beschlüsse
- allstimmige Beschlüsse
- Umlaufbeschluss
- Zitterbeschluss
- Negativbeschluss
- Nichtbeschluss
- bestätigender Beschluss
- Teilbeschluss
- "Ob"-Beschluss
- "Wie"-Beschluss
- Beschluss zur Tagesordnung der Versammlung
- wirksamer Beschluss
- unwirksamer Beschluss
- nichtiger Beschluss
Je nach dem welcher Beschluss vorliegt und welches Ziel Sie verfolgen, bestimmt Ihr richtiges rechtliches Handeln. Denn die Rechtsfolgen des jeweiligen Beschlusses können je nach der konkreten Sachlage höchst unterschiedlich sein.