Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
qualifiziert, effektiv und zielorientiert
RA Tom Martini ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mitglied im geschäftsführenden Vorstand und Delegierter von Haus & Grund Berlin
1. Vorsitzender von Haus & Grund Tempelhof
1. Vorsitzender von Haus & Grund Reinickendorf
Bitte folgende Unterlagen zur Beratung mitbringen:
- Mietvertrag
- bisherigen Schriftverkehr (z.B. Mängelanzeige oder die streitige Kündigung)
- Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung oder Protokolle (z.B. Lärmprotokoll), wenn dies Ihre Rechtsprobleme sind
- alles Weitere was Sie für wichtig halten
Kopien sind ausreichend.
Informationen rund um die Immobilie:
Immobilienrecht
Das Mietrecht ist traditionell ein Kernstück des Immobilienrechts. Jedoch wird auch Beratung und Betreuung beim Kauf und Verkauf von Immobilen zunehmend nachgefragt. Gerade auch nach Übertragung der Liegenschaften kommt es zu Problemen, welche umfassend und sachgerecht bearbeitet werden müssen.
In der Bestandsbetreuung wird sich der Fokus zunehmend auf die energetische Modernisierung richten. Die Nachfrage zur anwaltlichen Tätigkeit hinsichtlich der Themenkomplexe Instandsetzung und Modernisierung nehmen zu.
Die Vertragsgestaltung bleibt zudem ein Kompetenzschwerpunkt des Immobilienpraktikers.
Wohnraummietrecht
Effizientes Vorgehen bei Kündigungen und Räumungsklagen können dem Vermieter deutlich Kosten sparen.
Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich die Praxis hinsichtlich der Schönheitsreparaturen und der Abrechnung von Betriebkosten deutlich geändert.
Mieterhöhungen und Mängelbeseitigung sind weiterhin Dauerbrenner des Mietrechts.
Gewerberaummietrecht
Der Mieterschutz des Wohnraummietrechts gilt hier nicht; die Vertragsfreiheit aber auch nicht uneingeschränkt. Der VIII. (Wohnraum) und der XII. (Gewerbe) Senat des Bundesgerichtshofs wollen ihre Rechtsprechung angleichen, wenn die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets dem nicht entgegensteht. Trotzdem ist rund um den Gewerberaum vieles möglich, welches im Wohnraummietrecht unzulässig wäre, z.B. erweiterte Umlagemöglichkeiten bei den Betriebskosten.
Nach wie vor hat die Schriftform eine erhebliche Bedeutung, um Mieter länger als die gesetzliche Kündigungsfrist vertraglich zu binden.
Beratung für Verwalter
Zunehmend sehen sich Verwalter mit Haftungsfragen konfrontiert. Schon im Vorfeld können viele Fehler vermieden und die Haftungsgefahr durch klare Vertragsgestaltung begrenzt werden. Aber auch in der laufenden Verwaltung gibt es immer mehr Sorgfaltspflichten, die der Verwalter kennen und beachten muss.
Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV
Der Gesetzgeber hat ein Ziel: Energie einsparen. Immer mehr Gesetze und Verordungen belasten den Vermieter. Guter Rat kann hier erhebliche Kosten einsparen.
Ein Beispiel: Dachboden nicht dämmen? Die gesetzlichen Bestimmungen nach EnEV 2009 sanktionierte einen Verstoß dagegen moch nicht. Inzwischen ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nunmehr droht für einen rechtwidrig nicht gedämmten Dachboden ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 €.
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