Formulare und Downloads

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Familienrecht

Aufnahmebogen für familienrechtliche Mandate

Bitte füllen Sie diesen Aufnahmebogen sorgfältig aus und bringen Sie diesen zum Beratungsgespräch mit.
Aufnahmebogen in Familiensachen.pdf
PDF-Dokument [12.9 KB]

Vollmacht für die Vertretung vor Gericht

Für das gerichtliche familienrechtliche Mandat, drucken Sie bitte diese Vollmacht aus.
Martini Vollmacht Familiensachen.pdf
PDF-Dokument [117.9 KB]

Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleichfragebogen
Versorgungsausgleichsfragebogen.pdf
PDF-Dokument [625.9 KB]
Versorgungsausgleichfragebogen für Lebenspartnerschaftssachen
versorgungsausgleichlebenspartner.pdf
PDF-Dokument [985.2 KB]

Vollmachten für Ihre Interessenvertretung

Bitte reichen Sie die ausgedrucke Vollmacht im Original, versehen mit Datum und Unterschrift bei uns ein. Sie dient als Nachweis, dass Sie von mir vertreten werden. In bestimmten Fällen, z.B. der Kündigung von Wohnraum, muss die Originalvollmacht dem Empfänger mitgeschickt werden.

Aussergerichliche Vollmacht
Wenn noch kein Antrag oder Klage bei Gericht eingereicht werden soll, drucken Sie bitte diese Vollmacht aus.
Martini Vollmacht außergerichtlich.pdf
PDF-Dokument [115.2 KB]
Vollmacht für das gerichtliche familienrechtliche Mandat
Familienrechtlich Vollmacht.pdf
PDF-Dokument [6.5 KB]
Vollmacht für die Vertretung vor Gericht
Wenn das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden soll, dann drucken Sie bitte diese Vollmacht aus.
Martini Vollmacht gerichtlich.pdf
PDF-Dokument [117.6 KB]

Beratungs- und Kostenhilfe (PKH, VKH)

Beratungshilfe

Wer sich sich keinen Anwalt leisten kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu stellen.

 

Hier finden Sie nur den Antrag! Bitte wenden Sie sich mit diesem an das für Sie zuständige Amtsgericht.

 

Das Gericht stellt ggf. dem Rechtsuchenden einen Berechtigungsschein aus. Dieser muss vor der Beratung dem Rechtsanwalt vorgelegt werden. 

 

Dann reduzieren sich die Kosten für den Rechtssuchenden auf 15,00 € pro Angelegenheit.

Beratungshilfeantrag
BerH2014.pdf
PDF-Dokument [223.1 KB]

Gerichtliches Verfahren

Für das gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe und für die Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Das Formular für diese Anträge ist identisch.

Prozess- / Verfahrenskostenhilfe
P:VKH2014.pdf
PDF-Dokument [1.8 MB]

Ab welchem Einkommen bekomme ich Hilfe vom Staat?

Einen ersten Überblick können Sie auf der Internetseite www.pkh-rechner.de bekommen und dort berechnen lassen, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Leistungen haben.