Rechtsanwalt Tom Martini steht Ihnen gern als Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf zur Verfügung. Von der Scheidung über Räumungsklagen oder der Anfechtungsklage von Beschlüssen der WEG stehe ich Ihnen zur Seite.
- Rechtsanwalt seit 2001
- 21 Jahre Erfahrung
- Über 4.500 erfolgreich abgeschlossene Fälle
- für Familienrecht seit 2009
- für Mietrecht seit 2006
- Wohnungseigentumsrecht seit 2006
Mediator seit 2010
Damit das Recht Ihr Recht bleibt!
Vertrauen Sie Beständigkeit, nachgewiesener Qualität und kontinuierlicher Fortbildung. Vorstandsmitglied in Spitzenverbänden der Wohnungswirtschaft und des Familienrechts. Dozent und Referent für den VHTS, Haus & Grund und Ring Deutscher Makler. Zahlreiche Veröffentlichungen und Publikationen in diversen Fachzeitschriften und Büchern.
Die Kanzlei Martini & Martini hat ihren ursprünglichen Standort seit 1967 in Berlin-Reinickendorf und kann damit auf eine nunmehr bereits über 50-jährige Tradition der Rechtsberatung und Rechtsfindung zurückblicken. Hierbei gab es immer nur das Ziel, für die Bedürfnisse der Mandanten eine maßgeschneiderte und zielgerichtete Lösung zu finden. Die Kanzlei wird inzwischen generationsübergreifend fortgeführt.
Ab sofort befindet sich die Kanzlei in der Emser Straße 9 in 10719 Berlin.
Tätigkeitsgebiete
- Familienrecht
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Immobilienrecht
- Mediation
Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie, z.B. zur Ehescheidung, zum Sorgerecht, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, zum Umgang, zum Unterhalt, zum Zugewinn, zum Versorgungsausgleich, zur Wohnungszuweisung, zur Aufteilung des gemeinsamen Haushalts und der Familienimmobilie. Aber auch zum Gesamtschuldnerausgleich, zur Teilungsversteigerung, zur Nutzungsentschädigung, zum Wohnwert, zur Schuldenbereinigung und zur Bruchteilsauseinandersetzung oder zur Ehegatteninnengesellschaft und zum Ehegattenkooperationsvertrag. Gerne entwerfe ich für Sie Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Im Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie, z.B. der Anfechtungsklagen von Beschlüssen, Wohngeldklagen, Erhaltungsmaßnahmen, Rückbau- und Unterlassungsklagen (z.B. bauliche Veränderung), Betreuung bei der Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung, Richtigkeit der Vorschüsse und Nachschüsse sowie der Prüfung der Jahresabrechnungen und des Wirtschaftsplans.
Im Mietrecht berate und vertrete ich Sie zu allen Fragen rund um das Wohnraummietrecht oder Gewerberaummietrecht. Typische Angelegenheiten sind z.B. Kündigungen, insbesondere Eigenbedarfskündigungen und Schönheitsreparaturen. Gerne stehe ich Ihnen auch zur Vertragsgestaltung des Mietvertrags, aber auch für einen Aufhebungsvertrag des Mietverhältnis zur Verfügung.
Im Immobilienrecht berate und vertrete ich Rechtssuchende im Rahmen der Auseinandersetzung von Ehegatten, aber auch der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Daneben unterstütze ich Erbengemeinschaften, zerstrittene Mehrheitseigentümer in Bruchteilsgemeinschaft oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Rat und Tat, wie ihre berechtigten Ansprüche angemessen durchgesetzt werden können.
Die Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsangebot zur Konfliktlösung sämtlicher Bereiche, z. B. in Wirtschafts-, Familien-, Miet-, Bau-, aber auch nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Hier finden die Konfliktparteien selbstbestimmt gemeinsam die Lösung ihres Konflikts, ohne dass es der Klärung vor Gericht bedarf.
Referenzen
Nunmehr zum fünften Mal infolge wurde RA Tom Martini von der Bundesrechtsanwaltskammer die Berechtigung erteilt, das Fortbildungszertifikat "Q" zu tragen. Dieses Zertifikat erhalten Rechtsanwälte nur, wenn sie sich über das normale Maß hinaus und umfassend fortbilden. Es wird für einen Zeitraum von drei Jahren vergeben. Daher dokumentiert die fünfmalige Trägerschaft 15 Jahre überdurchschnittliche Fortbildung.
Seit nunmehr 15 Jahren erhält RA Tom Martini die jährlich vom Deutschen Anwaltsverein herausgegebene Fortbildungsbescheinigung.