Nachbarschaftsrecht in Berlin Reinickendorf

 

 Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist auch für das Nachbarschaftsrecht zuständig. Wenn Grenzen übertreten werden, hat dies fast immer ein enormes Konfliktpotential, so auch das Nachbarschaftsrecht.

 

 

Aufgrund der Energieeinsparverordnung und die damit notwendige Dämmung von Gebäuden ist der Überbau, also das Überbauen eines Gebäudes auf dem Grundstück des Nachbarn, ein wichtiges Thema geworden. Für lange Zeit war hier eine unklare Rechtslage vorhanden, welche nunmehr für jedes Bundesland einzeln langsam geklärt  wird. Für Berlin ist inzwischen eine Gesetzesänderung in der Berliner Bauordnung geschaffen worden, welche prinzipiell eine Möglichkeit vom Überbau zur Fassadendämmung regelt.

 

Die Kanzlei vertritt und berät Sie zu

 

• Überbauung

• Emissionen

• Nichteinhaltung von Grenzabständen

• Verschattung

• Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

• u. v. m.

RA Martini hat folgende Ämter und Funktionen:

  • Gesamtvorstandsmitglied von Haus & Grund Berlin
  • 1. Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins für den Bezirk Tempelhof Berlin e. V. - Haus & Grund Tempelhof -
  • Rechtsberater von Haus & Grund Reinickendorf e. V.
  • Rechtsberater des Haus- und Grundbesitzervereins Konradshöhe-Tegelort e. V. gegründet 1995
  • Rechtsberater des Eigenheim- und Grundbesitzervereins Wittenau-Süd e.V.
  • Rechtsberater von Haus & Grund Rechtsrat24

 

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Mietsgerichtstag e.V.
  • ARGE Mietrecht und Immobilienrecht beim DAV

 

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