Erbrecht in Berlin Reinickendorf

Als Fachanwalt für Familienrecht erwirbt ein Rechtsanwalt zwangsläufig fundierte Kentnisse im Erbrecht. Dieses ist daher ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Martini & Martini.
Blut ist nur dicker als Wasser bis zum Erbfall. Der Schwerpunkt im Erbrecht sollte zu Lebzeiten in der Beratung liegen, damit im Falle der Fälle das Unvermeidliche friedvoll geregelt wird. Das Erbrecht bietet bei fachkundiger Beratung eine Fülle von verschiedenen Lösungsmöglichkeiten für die Zeit danach.
Aber auch der Erbe muss vieles wissen, um interessengerecht die richtigen Entscheidungen fällen zu können. Der überlebende Ehegatte sollte z.B. wissen, dass es möglich ist, finanziell besser dazustehen, wenn das Erbe ausgeschlagen wird und stattdessen der Zugewinn- ausgleich durchgeführt wird.
Soll z.B. das Familiengrundstück in der Erblinie verbleiben, sollte das Berliner Testament in modifizierter Form gewählt werden.
Die Beratung und Vertretung umfasst
- Nießbrauch
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Pflichtteil (neu geregelt!)
- Testament, Erbvertrag
- Erbausschluss
- Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Schenkung auf den Todesfall
- u.v.m.
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Rechtsanwaltskanzlei
Martini & Martini


