Kosten

Rechtsanwaltskosten
Sofern Sie uns im Anschluss an die Erstberatung mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen, werden Ihnen für das erste Beratungsgespräch für eine Zeit bis zu einer Stunde in der Regel keine Kosten gesondert in Rechnung gestellt bzw. verrechnet.
Sollte keine Vereinbarung über die Vergütung vereinbart werden, dann berechnen sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Anderenfalls beträgt die Erstberatung ca. 190 Euro zzgl. MwSt. Der Betrag wird meist problemlos von der Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Versicherungsumfangs übernommen.
Wir fragen kostenlos Ihre Rechtschutzversicherung an, ob und welche Kosten von dieser übernommen werden.
Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es die Möglichkeit, für das vorgerichtliche Verfahren einen Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht und für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Formulare finden Sie hierzu im Download-Bereich.
Als beratender Rechtsanwalt des VHTS und von bestimmten Ortsvereinen von Haus & Grund Berlin besteht zudem die Möglichkeit für Mitglieder, sich kostengünstig beraten zu lassen.
Zu den vergünstigten Beratungskosten für Mitglieder des VHTS
Mediationkosten
Die Kosten der Mediation werden nach Zeitaufwand stundenweise abgerechnet.
Immer mehr Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Mediation. Denn diese haben erkannt, dass die Kosten der Mediation geringer sind als eine gerichtliche Auseindersetzung.
Es kommt auf den Versicherungsvertrag an. Hier ist geregelt, ob Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten trägt. Aber auch auf dem Kulanzwege kann die Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
Kontaktieren Sie uns unter +49 30 4121397 oder direkt per Kontaktformular.
Rechtsanwaltskanzlei
Martini & Martini
