Formulare: Kostenübernahme

Beratung und außergerichtliche Vertretung
Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche Beratung / Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu beantragen.
Gerichtliche Verfahren
Für das gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe und für die Verfahren nach dem FamFG, Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Das Formular für diesen Antrag ist identisch.
Ab welchem Einkommen bekomme ich Hilfe vom Staat?
Einen ersten Überblick können Sie auf der Internetseite www.pkh-rechner.de bekommen und dort berechnen lassen, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Leistungen haben.
Prozesskostenvorschuss vom Ehegatten
Nicht nur bei der klassischen Rollenverteilung in der Ehe gibt es die Situation, dass der eine Ehepartner sich auf Grund seines Einkommens keinen Anwalt leisten kann, während der andere über erhebliche monatliche Einkünfte verfügt. In diesem Fall hat der Ehegatte einen Anspruch auf Prozesskosten- vorschuss. Der andere Ehegatte muss ihm den Prozess bezahlen, sogar die Scheidung.
Es muss sich hierbei um persönliche Angelegenheit des Ehegatten handeln. Diese sind z.B. Ehesachen, Familiensachen, Streitigkeiten, die ihren Grund in der ehelichen Lebensgemeinschaft haben, aber auch Ansprüche auf Ersatz eines Körperschadens, Kündigungsschutzprozesse, Rentenprozesse, Verteidigung in Strafverfahren.
Rechtsanwaltskanzlei
Martini & Martini


