Fachanwalt, was ist das?

Fachanwalt die besondere Qualifikation des Rechtsanwalts:


Die Rechtsanwaltskammer verleiht dem jeweiligen Rechtsanwalt nach Nachweis der Qualifikation den Titel „Fachanwalt“ für das jeweilige Rechtsgebiet. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer waren 22% sämtlicher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 01.01.2008 Fachanwälte. Grundlage für die Ernennung ist die Fachanwaltsordnung. Hier wird genau und umfangreich geregelt, welche Anforderungen an die jeweilige Fachanwaltsbezeichnung gestellt werden. So muss hiernach der Rechtsanwalt mindestens drei Jahre als solcher zugelassen sein und in dem betreffenden Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse, aber auch praktische Erfahrungen gegenüber dem Fachanwaltsausschuss nachweisen. Dieser prüft das nach. Erst nach positivem Abschluss dieser Überprüfung wird der Rechtsanwalt als Fachanwalt ernannt.


In welchen Rechtsgebieten muss der Fachanwalt spezielle Kenntnisse nachweisen?


FA Miet-und Wohnungseigentumsrecht:


Erforderlich sind besondere Kenntnisse in den Bereichen:

1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,

2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,

3. Wohnungseigentumsrecht,

4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,

5. miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,

6. miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.


FA Familienrecht:


Erforderlich sind besondere Kenntnisse in den Bereichen:

1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft,

2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,

4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung


Zudem ist der Fachanwalt verpflichtet, sich jährlich fortzubilden oder aber dozierend tätig zu sein oder eine wissenschaftliche Publikation in dem entsprechenden Fachgebiet zu veröffentlichen.